NUTZUNGSBEDINGUNGEN

SSV Zuffenhausen e.V. Beitragsordnung


1.      Grundlage

Grundlage der Regelungen dieser Beitragsordnung ist der §8 Abs. 3.3 der Satzung in der Fassung vom 01.01.2018


2.      Beschlussfassung und Bekanntgabe

Die Mitgliederversammlung hat am 16.05.2009 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen und diese mehrmals, zuletzt am 13.10.2017 ergänzt.


3.      Regelungen

3.1.    Die Höhe der Jahresbeiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.

3.2.    Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Die Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt zwei Jahre. Danach verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils automatisch um ein Jahr, sofern keine Kündigung vorliegt.

3.3.    Der Beitrag Hauptverein ist pro Mitglied/Jahr einmal zu zahlen, unabhängig davon, ob ein Mitglied in einer oder mehreren Abteilungen gemeldet ist.

3.4.    Der Verein ist in Abteilungen gegliedert, jedes Vereinsmitglied muss wenigstens einer Abteilung, kann aber auch mehreren Abteilungen, angehören. Abteilungsbeitrag ist für jede Abteilung zu zahlen, in der ein Mitglied gemeldet ist.

3.5.    Kinder bis einschl. 12 Jahre, können als zweite, zusätzliche Abteilung, die Abteilung Bädle kostenfrei nutzen. Kinder bis einschl. 3 Jahre zahlen keine Mitgliedsgebühr, außer sie nehmen an einem speziellen Kinderprogramm teil (z. B. Kinderturnen). In diesem Fall ist die reguläre Gebühr inkl. Hauptvereins- und Abteilungsbeitrag zu zahlen.

3.6.    Der Jahresbeitrag ist bei Eintritt bis zum 31.08. eines Kalenderjahres in voller Höhe zu entrichten, bei Eintritt nach dem 31.08. wird ein halber Jahresbeitrag erhoben.

3.7.    Der Beitragseinzug erfolgt jährlich am ersten Werktag des Monats März mittels SEPA-Lastschrift. Barzahlung oder Überweisung sind ausgeschlossen.

3.8.    Stichtag für Beitragsermäßigungen ist jeweils der 01. Januar eines Jahres (der Status am 01.01. gilt für das gesamte Jahr) – der Nachweis muss dem Verein bis 07. Februar vorliegen, um berücksichtigt werden zu können.

3.9.    Bei Fehlschlagen einer SEPA-Lastschrift (Rückbuchung) werden Mahn- und Bearbeitungsgebühren erhoben. Die Höhe ergibt sich aus der Gebührenordnung.

3.10. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf vorübergehende Ermäßigung oder Änderung der Zahlungsmodalitäten gestellt werden.

3.11. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend und schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.

3.12. Der Austritt aus dem Verein ist gemäß §6 Abs. 5.1 der Satzung nur zum Jahresende möglich und muss der Geschäftsstelle spätestens bis 30. September schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein Jahr. Auch bei Erklärung des Austrittes zu einem früheren Zeitpunkt als dem 30.09. ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten, eine anteilige Rückvergütung ist ausgeschlossen.

3.13. Für die Teilnahme an Kursen des Vereines können gesonderte Gebühren erhoben werden, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind. Gebühren (Sportkurse, Kostenerstattung Training etc.) sowie Arbeits-Verpflichtungen sind nicht Bestandteil dieser Beitragsordnung.

3.14. Aus dem Bestandsschutz heraus gibt es seit dem Zusammenschluss der Vereine in 2009 Sonderabteilungen mit geänderten Beiträgen, wobei hier keine Neuzugänge mehr möglich sind. F1-Mitglied (Rentner, ehem. TSV): HV € 30, Freizeitsport € 50,- Fussball € 50,- Handball € 50,- Schwimmen € 60,- Karate € 80,- Rad € 50,- und F2-Mitglied (Schwerbehinderte, ehem. NHV): HV € 40,- Bädle € 45,- sowie F3-Mitglied (SG-Altmitglieder): HV € 40,- SG-Alt € 25,-


4.      Passive Mitglieder

4.1.    Können als solche neu in den Verein und eine Abteilung eintreten.

4.2.    Verbleiben in seiner/ihrer Abteilung wenn sie bereits Mitglied sind und wechseln wollen.

4.3.    Üben keinen Sport im Verein aus (bei Bädle: keine Bad- und Saunanutzung) .

4.4.    Erhalten bei Kursangeboten keine Ermäßigung.

4.5.    Haben das aktive und passive Wahlrecht im Verein und der Abteilung.

4.6.    Können ein Ehrenamt ausüben (z.B. Abteilungsleiter).

4.7.    Können an allen allgemeinen Veranstaltungen (gesellschaftliches Vereinsleben, wie Ausfahrten, Feste...) weiterhin zu Mitgliederbedingungen teilnehmen.

4.8.    Erhalten die Vereinszeitung.

4.9.   Ein Wechsel von aktiv zu passiv kann nur zum Jahresende erfolgen, wie bei einer Kündigung bis zum 30.11. des aktuellen Jahres.





 

Durch das Absenden Ihrer Registrierungen erkennen Sie die Satzung des Vereins sowie die Regelungen zum Datenschutz:

 

DATENSCHUTZ

 

Ich willige ein, dass der SSV Zuffenhausen e.V. als verantwortliche Stelle/Verein auf Formularen o.a. erhobene personenbezogene Daten, wie Namen, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E- Mail-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzuges und der Übermittlung von Vereinsinformationen verarbeitet und nutzt. Eine Übermittlung von Teilen dieser Daten an die jeweiligen Sportfachverbände und dem Württembergischen Landessportbund e.V. (WLSB) findet nur im Rahmen der in den Satzungen der Fachverbände bzw. des WLSB festgelegten Zwecke statt. Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zwecke u.a. der Organisation eines Spiel- bzw. Wettkampfbetriebes und zum Zwecke der Einwerbung von öffentlichen Fördermitteln. Eine Datenübermittlung an Dritte, außerhalb der Fachverbände, des WLSB, oder Dritte zur Erfüllung des satzungsmäßigen Zwecks (z.B. Bank, Druckerei), findet nicht statt. Eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt.

 

Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen oder einem berechtigten Vereinsinteresse dienen (z.B. Vereinsarchiv). Jedes Mitglied hat im Rahmen der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung bzw. des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Außerdem hat das Mitglied, im Falle von fehlerhaften Daten, ein Korrekturrecht.

 

Ich willige ein, dass der SSV Zuffenhausen e.V. meine E-Mail-Adresse und, soweit erhoben, auch meine Telefonnummer zum Zwecke der Kommunikation nutzt. Eine Übermittlung von E-Mail- Adresse und Telefonnummer wird weder an den WLSB oder Fachverbände noch an Dritte vorgenommen. Ferner willige ich ein, dass SSV Zuffenhausen e.V. bei E-Mails, die an meine E-Mail-Adresse oder an Geschäftspartner des Vereins gesendet werden, keine Verschlüsselung vornehmen muss.

 

Ich bin damit einverstanden, dass der Verein im Zusammenhang mit dem Vereinszweck, der Vereinswerbung sowie satzungsgemäßen Veranstaltungen personenbezogene Daten und Fotos, Ton- und Filmaufnahmen von mir in der Vereinszeitung und auf der Homepage bzw. anderen sozialen Medien (z.B. Facebook) des Vereins veröffentlicht, für Werbezwecke nutzt und diese ggf. an Print- und andere Medien übermittelt.

 

Dieses Einverständnis betrifft insbesondere folgende Veröffentlichungen:

Ergebnislisten, Mannschaftslisten, Kontaktdaten von Vereinsfunktionären, Berichte über Ehrungen und Geburtstage. Veröffentlicht werden ggf. Fotos sowie Ton- und Filmaufnahmen, der Name, die Vereins- und Abteilungszugehörigkeit, die Funktion im Verein, ggf. die Einteilung in Wettkampf- oder andere Klassen inklusive Alter und Geburtsjahrgang und die Platzierung bei Wettkämpfen sowie die Zusendung eines Newsletters und Geburtstagsglückwünschen.

 

Mir ist bekannt, dass ich jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von Einzelfotos und persönlichen Daten widersprechen kann. In diesem Fall wird die Übermittlung/Veröffentlichung unverzüglich für die Zukunft eingestellt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages (Mitgliedschaft) gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Mitgliedschaftsverhältnis im Verein und um die Teilnahme am Spielbetrieb der Fachverbände. Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO. Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über sportliche Ereignisse des Vereins veröffentlicht.

 


und zur eigenverantwortlichen Nutzung des Geländes "Bädle" an:


 

EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG ZUR EIGENVERANTWORTLICHEN NUTZUNG DES GELÄNDES „BÄDLE“

 

Mitglieder der Abteilung Bädle können außerhalb der öffentlichen Badezeiten das Gelände Bädle nutzen (in der Badesaison morgens und abends insbesondere Schwimmbecken, das Gelände ganztägig und ganzjährig). Zu diesen Zeiten findet wie bisher und wie bekannt KEINE BEAUFSICHTIGUNG durch die Mitarbeiter („Bademeister") des Vereins statt.

 

Der Vereinsvorstand weist hiermit darauf hin, dass ausreichende technische wie auch personelle und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung einer einwandfreien Benutzung des Geländes und der Schwimmbecken getroffen wurden. Dennoch kann ein umfassender Ausschluss von Risiken und Gefährdungen nicht garantiert werden. Daher nimmt jedes Vereinsmitglied solche Risiken zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass hiermit alle ehrenamtlich für den Verein tätige Personen von einer Haftung gegenüber dem Vereinsmitglied ausgenommen und freigestellt werden. Die Nutzung erfolgt für Mitglieder auf eigene Gefahr. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahre müssen während diesen Zeiten zwingend von Erziehungsberechtigten begleitet werden. Eine Haftung des Vorstandes und ehrenamtlich für den Verein tätiger Personen während diesen Zeiten erfolgt nicht.

 

Durch die Nutzung des Geländes in diesen Zeiten erklären Sie ihre Einwilligung und Kenntnisnahme der vorstehenden Regelungen. Sie als Vereinsmitglied treffen die Entscheidung einer Nutzung freiwillig und können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.